Kursinhalte:
Für die mit diesem Lehrgang verbundene Prüfung wird eine Anerkennung als Sachkunde nach Anhang 4.4 der Gefahrstoffverordnung (2021) für die Bekämpfung von Nagetieren mit Stoffen und Zubereitungen beantragt, die unter den § 15 c der Gefahrstoffverordnung (2021) fallen. Zur anerkannten Prüfung können nur Teilnehmer zugelassen werden, die eine 3-monatige Berufspraxis in einer einschlägigen Einrichtung mit adäquaten Tätigkeiten nachweist und an dem Sachkundelehrgang erfolgreich teilgenommen hat.
Der Lehrgang findet, wenn nicht anders vereinbart, an 3 aufeinanderfolgenden Tagen von 8:00 Uhr bis 17:00 Uhr statt.
Tag 1: Biologische/chemische Voraussetzungen und Wirkungsweise von Rodentiziden
- Chemie und Biologie, Blutkreislauf/ Wirkungsweise von Antikoagulantien
- Toxikologie/Umweltgefahren und Nicht-Zieltiere (PBT-Eigenschaften)
- Lebensweise und Befallsspuren von Hausmäusen und Wanderratten
- Bekämpfungen im Innenraum und im Außenbereich
- Aufbau und Funktion von Abwasserkanalsystemen
- Betriebszustände der Kanalisation
- Einschlägige Rechtsvorschriften
Tag 2: Einschlägige Rechtsvorschriften und Arbeitsschutz
- Erkennen der Verkehrsfähigkeit von Rodentiziden, REACH, Zulassung nach EU-Biozidverordnung und die ChemBiozidDV
- Einstufung und Kennzeichnung von rodentiziden Präparaten nach CLP-Verordnung
- Umgang mit Rodentiziden nach Gefahrstoffverordnung und TRGS 523, Lagerung von Antikoagulantien nach TRGS 510, Abgabe und Entsorgung (Kreislaufwirtschaftsgesetz, Abfallverzeichnis-Verordnung)
- Rodentizide Wirkstoffe, zugelassene Anwendungsbereiche und -methoden von Rodentiziden im Außenbereich, Räumen und Kanalisation
- Anwendungsvorschriften aus der Biozidzulassung von Rodentiziden, Zusammenfassung der Eigenschaften des Biozidprodukts (SPC), Gebrauchsanweisung, Sicherheitsdatenblatt mit Einstufung und Kennzeichnung.
- Gefährungsbeurteilungen für Arbeiten mit Antikoagulantien, arbeitsmedizinische Untersuchung, Erstellung der Betriebsanweisung, notwendige Unterweisungen mit Hygienemaßnahmen, PSA und 1. Hilfe, Umweltschutz)
Tag 3: Bekämpfung von Nagetieren. Strategien, Verfahren und Konzepte, praktische Übungen
- Artenschutzvorschriften und Nichtzieltiere
- Strategien und Bekämpfung von Mäusen und Ratten in Gebäuden und im Freiland
- Strategien und Bekämpfung von Ratten in der Kanalisation
- Präventive Maßnahmen gegen Ratten und Mäuse, sowie physikalische Verfahren und chemische Alternativen zur Anwendung von Antikoagulantien in der Kanalisation
- Dosierung von Rodentiziden nach SPC/Gebrauchsanweisung
- Berechnung der notwendigen Köderstationen und –menge bei verschiedenen Befallssituationen
- Erfolgs- und Wirksamkeitskontrolle
- Praktische Übungen
Ende des 3. Tages: Schriftliche und praktische/mündliche Prüfung
Lehrgangsmaterial:
Die Teilnehmer des Lehrgangs arbeiten mit dem Lehrgangsskript, das den Teilnehmern am Anfang des Lehrgangs ausgehändigt wird. Das Lehrgangskript ist digitalisiert und wird als Beamerpräsentation dargestellt.
Im Rahmen der praktischen Übungen werden verschiedene Köderstationen und Köderschutzstationen, verschiedene rodentizide Köder und Befestigungsmaterial ausgegeben, welche auch im Rahmen der praktischen Prüfung verwendet werden.
Sachkunde und Nachweise:
Staatlich anerkannter 3-Tages Lehrgang zur Sachkunde nach § 15c Abs. 3 in Verbindung im Anhang I Nr. 4.4. GefStoffV für die „Sachkunde zum Bekämpfen von Nagetieren als Schädlinge unter Einsatz von rodentiziden Stoffen und Zubereitungen, die unter den § 15 c der Gefahrstoffverordnung (2021) fallen“
Voraussetzung für die Teilnahme an dem Lehrgang ist eine Bescheinigung über mindestens 3 Monate Praxiszeit in der Rattenbekämpfung, in der eine Unterweisung über den Einsatz von Rodentiziden erfolgt ist.
Diese Bescheinigung muss vor Lehrgangsbeginn in schriftlicher Form bei dem Lehrgangsträger eingereicht werden (s. Musterbescheinigung im Anmeldeformular).
Zur Ausübung der Tätigkeit ist im Rahmen des Arbeitsschutzes ein Nachweis über eine Unterweisung anhand der Betriebsanweisung für den Umgang mit Rodentiziden mit blutgerinnungshemmender Wirkung erforderlich. Diese Unterweisung erfolgt im Rahmen des Lehrgangs und kann bescheinigt werden, wenn der Teilnehmer das zu verwendende Präparat mit vollständigem Namen in dem Anmeldeformular für den Lehrgang angibt.
Ein Nachweis über die Sachkunde zum Töten von Wirbeltieren nach § 4 Tierschutzgesetz zur Bekämpfung von Nagetieren als Schädlinge kann durch die erfolgreiche Beantwortung von Zusatzfragen zu diesem Thema bescheinigt werden.
Preise für diesen Lehrgang:
Lehrgangskosten pro Teilnehmer: 880,00 €
Ausstellung Zertifikat § 15c Abs. 3 in Verbindung im Anhang I Nr. 4.4. GefStoffV (pro Zertifikat): 60,00 €
Optional: Ausstellung eines Unterweisungsnachweis incl. Musterbetriebsanweisung (pro Nachweis): 30,00 €
Optional: Bescheinigung der Sachkunde für das Töten von Wirbeltieren als Schädlinge in der Kanalisation (pro Bescheinigung): 30,00 €
Im Lehrgangspreis sind Getränke und die Pausenverpflegung enthalten. Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Termine:
weitere Termine für diesen Lehrgang folgen in Kürze