Kursinhalte:
Für die, mit diesem Lehrgang verbundene Prüfung wird eine Anerkennung als Sachkunde nach Anhang I Nummer 4.4 der Gefahrstoffverordnung (2021) für die Bekämpfung von Ratten in der Kanalisation mit Stoffen und Zubereitungen beantragt, die unter den § 15 c der Gefahrstoffverordnung (2021) fallen.
Zur anerkannten Prüfung können nur Teilnehmer zugelassen werden, die eine 3-monatige Berufspraxis in einer einschlägigen Einrichtung mit adäquaten Tätigkeiten nachweisen und an dem Sachkundelehrgang teilgenommen haben.
Der Lehrgang findet, wenn nicht anders vereinbart, an 2 aufeinanderfolgenden Tagen von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr statt.
Seminartag 1:
- Erkennen der Verkehrsfähigkeit von Rodentiziden, REACH, Zulassung nach EU-Biozidverordnung und die ChemBiozidDV
- Einstufung von rodentiziden Präparaten nach CLP-Verordnung
- Umgang mit Rodentiziden nach Gefahrstoffverordnung und TRGS 523, Lagerung von Antikoagulantien nach TRGS 510, Entsorgung (Kreislaufwirtschaftsgesetz, Abfallverzeichnis-Verordnung)
- Chemie und Biologie, Blutkreislauf/ Wirkungsweise von Antikoagulantien
- Toxikologie/Umweltgefahren und Nicht-Zieltiere (PBT-Eigenschaften)
- Lebensweise und Befallsspuren von Wanderratten in der Kanalisation
- Aufbau und Funktion von Abwasserkanalsystemen
- Betriebszustände der Kanalisation
Seminartag 2:
- Strategien der Bekämpfung von Ratten in der Kanalisation
- Rodentizide Wirkstoffe, zugelassene Anwendungsbereiche und -verfahren in der Kanalisation
- Offene Auslegung von Ködern in der Kanalisation
- Anwendung von Köderschutzstationen in der Kanalisation
- Anwendungsvorschriften aus der Biozidzulassung von Rodentiziden, Zusammenfassung der Eigenschaften des Biozidprodukts (SPC), Gebrauchsanweisung, Sicherheitsdatenblatt mit Einstufung und Kennzeichnung.
- Präventive Maßnahmen gegen Ratten in der Kanalisation sowie physikalische Verfahren und chemische Alternativen zur Anwendung von Antikoagulantien in der Kanalisation
- Gefährungsbeurteilungen für Arbeiten mit Antikoagulantien, Arbeitsmedizinische Untersuchung, Erstellung der Betriebsanweisung, notwendige Unterweisungen mit Hygienemaßnahmen, PSA und 1. Hilfe, Umweltschutz
- Verkehrssicherung bei Arbeiten am und im Kanalschacht
- Arbeits- und Gesundheitsschutz bei Arbeiten in Schächten des Abwassersystems
- Die Dosierung von Rodentiziden in der Kanalisation wird von den SPCs umfänglich vorgegeben und in dem Lernfeld 4 durch die Darstellung der SPCs ausreichend erläutert. Da die Dosierungsangabe aus den SPCs eine feste Menge pro Schacht beschreibt, sind Berechnungen nicht notwendig.
- Erfolgs- und Wirksamkeitskontrolle
- Entsorgung von Rodentiziden mit blutgerinnungshemmender Wirkung
- Köderschutzstationen und Befestigungsverfahren (exemplarischer Umgang mit 2 verschiedenen Köderschutzstationen und deren Befestigungsverfahren)
Ende des 2. Seminartages: Schriftliche und praktische/mündliche Prüfung
Lehrgangsmaterial:
Die Teilnehmer des Lehrgangs arbeiten mit dem Lehrgangsskript, der auf dem „Leitfaden für die Rattenbekämpfung in der Kanalisation“ aufbaut. Das Lehrgangskript ist digitalisiert und wird als Beamerpräsentation dargestellt.
Im Rahmen der praktischen Übungen werden verschiedene Köderstationen und Köderschutzstationen, verschiedene rodentizide Köder und Befestigungsmaterial ausgegeben, welche auch im Rahmen der praktischen Prüfung verwendet werden.
Sachkunde und Nachweise:
Der Erwerb dieser Sachkunde berechtigt den Inhaber, bundesweit tätig zu sein. Der Lehrgang wurde mit Bescheid vom 3.5.2023 Az.: LG-523-Ra_B3 vom Regierungspräsidium Kassel anerkannt.
Voraussetzung für die Teilnahme an dem Lehrgang ist eine Bescheinigung über mindestens 3 Monate Praxiszeit in der Rattenbekämpfung, in der eine Unterweisung über den Einsatz von Rodentiziden erfolgt ist. Diese Bescheinigung muss vor Lehrgangsbeginn in schriftlicher Form bei dem Lehrgangsträger eingereicht werden (s. Musterbescheinigung im Anmeldeformular).
Zur Ausübung der Tätigkeit ist im Rahmen des Arbeitsschutzes ein Nachweis über eine Unterweisung anhand der Betriebsanweisung für den Umgang mit Rodentiziden mit blutgerinnungshemmender Wirkung in der Kanalisation erforderlich. Diese Unterweisung erfolgt im Rahmen des Lehrgangs und kann bescheinigt werden, wenn der Teilnehmer das zu verwendende Präparat mit vollständigem Namen in dem Anmeldeformular für den Lehrgang angibt.
Ein Nachweis über die Sachkunde zum Töten von Wirbeltieren nach § 4 Tierschutzgesetz zur Bekämpfung von Ratten in der Kanalisation kann durch die erfolgreiche Beantwortung von Zusatzfragen zu diesem Thema bescheinigt werden.
Preise für diesen Lehrgang:
Lehrgangskosten pro Teilnehmer: 680,00 €
Ausstellung Zertifikat § 15c Abs. 3 in Verbindung im Anhang I Nr. 4.4. GefStoffV (pro Zertifikat): 60,00 €
Optional: Ausstellung eines Unterweisungsnachweises incl. Musterbetriebsanweisung (pro Nachweis): 30,00 €
Optional: Bescheinigung der Sachkunde für das Töten von Wirbeltieren als Schädlinge in der Kanalisation (pro Bescheinigung): 30,00 €
Im Lehrgangspreis sind Getränke und die Pausenverpflegung enthalten. Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Termine:
weitere Termine für diesen Lehrgang folgen in Kürze