1. Staatlich anerkannte Fortbildung für Sachkundige in der Nagetierbekämpfung

Kursinhalte:

Nach erfolgreicher Teilnahme an dieser 1-Tages-Fortbildung wird die Gültigkeitsdauer der zuvor erworbenen Sachkunde zur Nagetierbekämpfung um 6 Jahre verlängert, ab dem Datum der Fortbildung.

Relevanz: Mit der Novellierung der Gefahrstoffverordnung 2021 beträgt die Gültigkeit aller Sachkundenachweise nur 6 Jahre. Alle sachkundigen Mitarbeiter müssen vor Ablauf der Gültigkeit ihrer Sachkunde eine staatlich anerkannte Fortbildungsveranstaltung erfolgreich besucht haben, um die Gültigkeit der Sachkunde um 6 Jahre zu verlängern.

Teilnahmevoraussetzungen: Voraussetzung für die Teilnahme an diesem Fortbildungslehrgang ist entweder:

  • ein Sachkundenachweis in den Teilgebieten Nagetierbekämpfung oder Gesundheits- und Vorratsschutz (nach TRGS 523),
  • das Prüfungszeugnis über den IHK-geprüften Schädlingsbekämpfer oder
  • das Abschlusszeugnis im Ausbildungsberuf Schädlingsbekämpfer/in.

Die genannten Berufsgruppen können durch die Teilnahme an dieser Fortbildung die Gültigkeitsdauer ihrer Sachkunde in dem Teilgebiet Nagetierbekämpfung mit Rodentiziden, welche unter den § 15c der Gefahrstoffverordnung fallen, um 6 Jahre verlängern. Die Sachkunde für den Pflanzenschutz unterliegt dem Pflanzschutzgesetz und muss alle 3 Jahre durch den Besuch einer anerkannten Fortbildungsveranstaltung verlängert werden. Der Einsatz der meisten Holzschutz- und Schwammsperrmittel erforderte keine gefahrstoffrechtliche Sachkunde mehr. Für deren Anwendung reicht i.d.R. eine Fachkunde, die durch den Arbeitsgeber im Rahmen von Schulungen und Unterweisungen vermittelt werden kann.

Der Lehrgang findet, wenn nicht anders vereinbart, an einem Tag von 9:00 – 17:00 Uhr statt.


Seminartag:

  • Kenntnisse der einschlägigen Rechtsvorschriften sowie der Regeln und Erkenntnisse nach § 20 Absatz 4 GefStoffV (GefStoffV, TRGS, EU-Biozidrecht, Biozidrechts-Durchführungsverordnung – ChemBiozidDV, CLP (Einstufung und Kennzeichnung), REACH, Transportrecht, Abfallrecht) (3 UE)
  • Kenntnisse und Fertigkeiten für einen nachhaltigen, risikominimierenden Einsatz der jeweiligen Rodentizide:
    • Zugelassene Verwendungen
    • Zugelassene Anwendungsbereiche
    • Zugelassene Anwendungsmethoden
    • Informationsquellen
    • Zusammenfassung der Eigenschaften des Biozidprodukts (SPC)
    • Produktmerkblatt/Gebrauchsanweisung
    • Sicherheitsdatenblatt (3 UE)
  • Kenntnisse zu Arbeitssicherheit und Schutzmaßnahmen:
    • Allgemeine Maßnahmen Gefährdungsbeurteilung (Erstellung und Dokumentation)
    • Betriebsanweisung
    • Unterweisung
    • Hygienemaßnahmen
    • Arbeitsmedizinische Vorsorge
    • Umweltschutz
    • Sicherheitsrelevante Anweisungen aus der Kennzeichnung und/oder der Zulassung (insbesondere SPC)
    • Persönliche Schutzmaßnahmen/Persönliche Schutzausrüstung
    • Erste Hilfe (3 UE)

Lehrgangsmaterial:

Die Teilnehmer des Lehrgangs arbeiten mit dem Lehrgangsskript, das den Teilnehmern am Anfang des Lehrgangs ausgehändigt wird. Das Lehrgangskript wurde digitalisiert und wird als Beamerpräsentation dargestellt.


Abschluss:

Um den Lernerfolg der Teilnehmer bewerten zu können, werden abschnittsweise Fragebögen verteilt, welche die Teilnehmer mithilfe des erworbenen Wissens und der vorhandenen Kursunterlagen beantworten sollen. Am Ende wird ein Zertifikat über die erfolgreiche Teilnahme an einem Fortbildungslehrgang für die Verlängerung der Gültigkeit der Sachkunde nach § 15c i.V. mit Anhang 4.4 der GefStoffV in dem Teilgebiet Nagetierbekämpfung mit Rodentiziden, welche unter den § 15 c der Gefahrstoffverordnung fallen, ausgestellt. Dieses Zertifikat in Verbindung mit dem ursprünglichen Nachweis der Sachkunde dient dann als Sachkundenachweis für die nächsten 6 Jahre.


Preise für diesen Lehrgang:

Lehrgangskosten pro Teilnehmer: 380,00 € + 60,00 € Zertifikatsausstellung

Im Lehrgangspreis sind Getränke und die Pausenverpflegung enthalten. Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.


Termine:

weitere Termine für diesen Lehrgang folgen in Kürze

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