2. Fortbildungslehrgang für die Verlängerung der Gültigkeit der Sachkunde nach § 15c i.V. mit Anhang 4.4 der GefStoffV in den Teilgebieten Gesundheits- und Vorratsschutz (nach TRGS 523) und der Nagetierbekämpfung mittels Rodentiziden

Kursinhalte:

Nach erfolgreicher Teilnahme an dieser 2-Tages-Fortbildung verlängert sich die Gültigkeitsdauer der zuvor erworbene Sachkunde zur Schädlingsbekämpfung im Gesundheits- und Vorratsschutz (G+V) um 6 Jahre, ab dem Datum der Fortbildung.

Relevanz: Mit der Novellierung der Gefahrstoffverordnung 2021 beträgt die Gültigkeit aller Sachkundenachweise nur 6 Jahre. Sachkundenachweise, die vor der Novellierung der GefStoffV 2021 erworben wurden, gelten nur noch bis zum 28.7.2027. Alle sachkundigen Mitarbeiter müssen vor Ablauf der Gültigkeit ihrer Sachkunde eine staatlich anerkannte Fortbildungsveranstaltung erfolgreich besucht haben, um die Gültigkeit der Sachkunde um 6 Jahre zu verlängern.

Teilnahmevoraussetzungen: Voraussetzung für die Teilnahme an diesem Fortbildungslehrgang ist entweder:

  • ein Sachkundenachweis in den Teilgebieten Gesundheits- und Vorratsschutz (nach TRGS 523),
  • das Prüfungszeugnis über den IHK-geprüften Schädlingsbekämpfer oder
  • das Abschlusszeugnis im Ausbildungsberuf Schädlingsbekämpfer/in.

Die genannten Berufsgruppen können durch die Teilnahme an dieser Fortbildung die Gültigkeitsdauer der Sachkunde in allen Bereichen des Gesundheits- und Vorratsschutzes um 6 Jahre verlängern. Die Sachkunde für den Pflanzenschutz unterliegt dem Pflanzenschutzgesetz und muss alle 3 Jahre durch den Besuch einer anerkannten Fortbildungsveranstaltung verlängert werden. Der Einsatz der meisten Holzschutz- und Schwammsperrmittel erforderte keine gefahrstoffrechtliche Sachkunde mehr. Für deren Anwendung reicht i.d.R. eine Fachkunde, die durch den Arbeitsgeber im Rahmen von Schulungen und Unterweisungen vermittelt werden kann.

Der Lehrgang umfasst 16 Unterrichtseinheiten und findet, wenn nicht anders vereinbart, an 2 Tagen jeweils von 9:00 – 17:00 Uhr statt.


Seminarinhalt:

  • Kenntnisse der einschlägigen Rechtsvorschriften sowie der Regeln und Erkenntnisse nach § 20 Absatz 4 GefStoffV (GefStoffV, TRGS, EU-Biozidrecht, Biozidrechts-Durchführungsverordnung – ChemBiozidDV, CLP (Einstufung und Kennzeichnung), REACH, Transportrecht, Abfallrecht) und Kenntnisse der Wirkungsweise von rodentiziden und insektiziden/akariziden Wirkstoffen, zugelassene biozide Wirkstoffe, Verhalten von Bioziden in der Umwelt (5 UE)
  • Kenntnisse und Fertigkeiten für einen nachhaltigen, risikominimierenden Einsatz der jeweiligen Insektizide/Akarizide und Rodentizide (7 UE):
    • Zugelassene Verwendungen
    • Zugelassene  Anwendungsbereiche
    • Zugelassene Anwendungsverfahren
    • Informationsquellen
    • Zusammenfassung der Eigenschaften des Biozidprodukts (SPC)
    • Produktmerkblatt/Gebrauchsanweisung
    • Sicherheitsdatenblatt
    • Vorbeugende Maßnahmen und nicht-chemische Alternativen
  • Kenntnisse zu Arbeitssicherheit und Schutzmaßnahmen (4 UE):
    • Allgemeine Maßnahmen Gefährdungsbeurteilung (Erstellung und Dokumentation)
    • Betriebsanweisung
    • Unterweisung
    • Hygienemaßnahmen
    • Arbeitsmedizinische Vorsorge
    • Umweltschutz
    • Sicherheitsrelevante Anweisungen aus der Kennzeichnung und/oder der Zulassung (insbesondere SPC)
    • Persönliche Schutzmaßnahmen/Persönliche Schutzausrüstung
    • Erste Hilfe
    • Schutzmaßnahmen für Anwendungsbetroffene und Umwelt

Lehrgangsmaterial:

Die Teilnehmer des Lehrgangs arbeiten mit dem Lehrgangsskript, das den Teilnehmern am Anfang des Lehrgangs ausgehändigt wird. Das Lehrgangskript wurde digitalisiert und wird als Beamerpräsentation dargestellt.


Abschluss:

Um den Lernerfolg der Teilnehmer bewerten zu können, werden abschnittsweise Fragebögen verteilt, welche die Teilnehmer mithilfe des erworbenen Wissens und der vorhandenen Kursunterlagen beantworten sollen. Am Ende wird ein Zertifikat über die erfolgreiche Teilnahme an einem Fortbildungslehrgang für die Verlängerung der Gültigkeit der Sachkunde nach § 15c i.V. mit Anhang 4.4 der GefStoffV in den Teilgebieten Gesundheits- und Vorratsschutz, ausgestellt. Dieses Zertifikat in Verbindung mit dem ursprünglichen Nachweis der Sachkunde dient dann als Sachkundenachweis für die nächsten 6 Jahre.


Preise für diesen Lehrgang:

Lehrgangskosten pro Teilnehmer: 680,00 € + 60,00 € Zertifikatsausstellung

Im Lehrgangspreis sind Getränke und die Pausenverpflegung enthalten. Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.


Termine:

weitere Termine für diesen Lehrgang folgen in Kürze

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