Welche Voraussetzungen müssen Teilnehmer von Sachkundelehrgängen zur Nagetierbekämpfung erfüllen (6/2026)?

Seit der Novellierung der Gefahrstoffverordnung 2021 fallen alle Anwendungen von Rodentiziden mit blutgerinnungshemmender Wirkung unter den § 15c der GefStoffV, auch wenn die Anwendungen im eigenen Betrieb erfolgen, oder auf dem eigenen landwirtschaftlichen Hof. Die Übergangsfrist von 5 Jahren, in denen die besonderen Anforderungen des § 15c der GefStoffV umgesetzt werden konnten, wurden um ein Jahr verlängert und laufen im Juni 2027 aus. Ab diesem Zeitpunkt müssen alle Anwender dieser Biozidprodukte sachkundig im Sinne der GefStoffV sein. Sachkunde kann man erlangen, indem man einen staatlich anerkannten Lehrgang besucht der mit einer Prüfung endet.

Voraussetzung für den Besuch des Lehrgangs, bzw. für die Teilnahme an der staatlich anerkannten Sachkundeprüfung ist eine bestehende Fachkunde. Beide Begriffe werden in § 2 der GefStoffV definiert.

Sachkundig ist, wer  seine bestehende Fachkunde  durch  Teilnahme an einem behördlich anerkannten Sachkundelehrgang  erweitert hat.“

Aus dieser Definition ergibt sich zwangsläufig, dass Teilnehmer, die an einer Sachkundeprüfung teilnehmen wollen, vorher Fachkunde besitzen müssen.

Was bedeutet Fachkunde im Sinn der GefStoffV?

„Fachkundig ist, wer zur Ausübung einer in dieser Verordnung bestimmten Aufgabe über die erforderlichen Fachkenntnisse verfügt.“

Bezogen auf die Anwendungen von Rodentiziden mit blutgerinnungshemmender Wirkung bedeutet das, dass eine Hilfskraft im Beisein eines Sachkundigen und im Rahmen von Schulungen und Unterweisungen den grundsätzlichen Umgang mit Bioziden lernt, was die Voraussetzung für die Teilnahme an der Sachkundeprüfung ist.

Im Unterschied zur Sachkunde, bei der die Kenntnisse und Fähigkeiten durch eine staatlich anerkannte Prüfung nachgewiesen werden müssen, vermittelt und bescheinigt die Fachkunde der Arbeitgeber.

Im November 2025 wurde die Technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 540 veröffentlicht, in der die Grundanforderungen für die Fachkunde bei der Anwendung von Biozidprodukten festgelegt werden. Aktuelle Technische Regeln für Gefahrstoffe stellen die allgemein anerkannten Regeln für Umsetzungen der entsprechenden Vorschriften dar, anhand derer sich der Arbeitgeber bei der betrieblichen Umsetzung orientieren kann.

Nach TRGS 540 besteht Fachkunde bei einer Hilfskraft in der Nagetierbekämpfung mit Biozidprodukten, wenn eine einschlägige Berufserfahrung nachgewiesen werden kann und einschlägige Kenntnisse durch Schulungen und Unterweisungen erlangt wurden.

Eine einschlägige Berufserfahrung für die Nagetierbekämpfung mit Biozidprodukten liegt vor, wenn eine mindestens 3-monatige Tätigkeit in diesem Bereich bescheinigt werden kann. In dieser Zeit muss der Arbeitnehmer im Rahmen der praktischen Tätigkeit und durch Schulungen und Unterweisungen die einschlägigen Kenntnisse erlangen. Die TRGS 540 legt für diese Schulungen und Unterweisungen einen zeitlichen Rahmen von 15 – 20 Stunden fest und empfiehlt die durchgeführten Schulungen und Unterweisungen zu dokumentieren. Thematisch sollen diese Schulungen Grundkenntnisse über den Umgang mit Gefahrstoffen umfassen, sowie verwendungsspezifischen Kenntnisse über die Zieltierart und die spezifischen Biozidprodukte vermitteln.

Die Fachkunde wird vom Arbeitgeber bescheinigt werden, was die Voraussetzung für die Teilnahme an der Sachkundeprüfung darstellt.

Mit der Veröffentlichung der TRGS 540 im November 2025 wurden die Zugangsvoraussetzungen für die Teilnahme an der Sachkundeprüfung präzisiert.

Es stellt sich jedoch die Frage, inwieweit Arbeitsgeber außerhalb der Schädlingsbekämpferbranche, wie z.B. die  Abwasserwirtschaft diese Kenntnisse selber im Rahmen von auseigenen Schulungen und Unterweisungen vermitteln kann?

Viele Grundkenntnisse über den Umgang mit Gefahrstoffen werden bereits mit den allgemeinen Arbeitsschutzunterweisungen und Schulungen durch den Arbeitgeber vermittelt. Aber können Betriebe, die sonst wenig Kontakt mit der Schädlingsbekämpfung haben, die  verwendungsspezifischen Kenntnisse über die Zieltierart und über die spezifischen Biozidprodukte vermitteln?

Aus diesem Grund wird die Akademie für urbane Schädlingsbekämpfung (AUS) ein interaktives Schulungsprogramm entwickeln, mit dem der Arbeitnehmer diese speziellen Themen Schritt für Schritt sich selber im Eigenstudium erarbeiten kann. Durch KI-gesteuerte Interaktion werden Lernkontrollen durchgeführt und dem Teilnehmer ggf. weitere Lernhinweise bereitgestellt. Dieses Schulungsprogramm kann der Teilnehmer in seinem eigenen Tempo durchlaufen, ohne dass es einen Einfluss auf die Arbeitsorganisation des Betriebes haben muss. Am Ende erhält der Teilnehmer ein Zertifikat, in dem die Akademie für Schädlingsbekämpfung (AUS) bescheinigt, dass der Teilnehmer das Schulungsprogramm durchlaufen und durch entsprechende Lernzielkontrollen nachgewiesen hat, dass er die erforderlichen verwendungsspezifischen Kenntnisse erlangt hat. Zusammen mit den allgemeinen Schulungen und Unterweisungen und der entsprechenden Berufserfahrung (s.o.), kann der Arbeitgeber dann die Fachkunde bescheinigen, die als Voraussetzung für den Zugang zu den Sachkundeprüfungen erforderlich ist.

In Kürze wird dieses interaktive Lernprogramm auf unserer Internetseite den Interessenten gegen eine Nutzungsgebühr zur Verfügung gestellt. Bis dahin wird den Teilnehmern unserer Sachkundekurse eine Präsentation vor Beginn des Sachkundelehrgangs zugesendet, mit dem sich die Teilnehmer im Selbststudium auf den Sachkundekurs vorbereiten können und so die notwendigen verwendungsspezifischen Kenntnisse erlangen.

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