Im Oktober 2025 hat das Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit (LAGetSi) Fortbildungslehrgänge zur Verlängerung der Sachkundenachweise bezüglich des § 15c der GefStoffV anerkannt.
Nach der Novellierung der Gefahrstoffverordnung 2021 besitzen Sachkundenachweise für die Anwendung von gefährlichen Schädlingsbekämpfungsmitteln, die unter den § 15c der Gefahrstoffverordnung fallen, nur noch eine Gültigkeitsdauer von 6 Jahren. Die Gültigkeitsdauer kann durch die erfolgreiche Teilnahme an einem anerkannten Fortbildungslehrgang um jeweils 6 Jahre verlängert werden, gültig ab dem Datum der Fortbildung. Für Sachkundige, welche den Sachkundenachweis vor Oktober 2021 erlangt haben, wurde die Gültigkeitsdauer der Sachkundenachweise auf den 28.7.2027 festgelegt. Bis dahin müssen alle sachkundigen Schädlingsbekämpfer, die ihren Sachkundenachweis vor 2021 erlangt haben, an einer anerkannten Fortbildung teilnehmen.
Bis vor Kurzem lagen jedoch noch gar keine Anerkennungen von Fortbildungslehrgängen vor. Gemäß § 20 der GefStoffV sollen die Anforderungen für die Anerkennung dieser Fortbildungsveranstaltungen von den Ausschuss für Gefahrstoff (AGS) der BAuA erarbeitet und veröffentlicht werden. Seit 17 Jahren hat dieser Ausschuss es nicht geschafft die betreffende TRGS 523 zu novellieren. Schon seit Jahren wird an dem nachfolgenden Regelwerk gearbeitet, der TRGS 540/541. Obwohl ein erheblicher Handlungsbedarf für die Festlegung der Kriterien für die Anerkennung von Fortbildungslehrgängen besteht, wurde bis heute nicht einmal ein Entwurf der TRGS 541 veröffentlicht. Der Ausschuss hält Zwischenergebnisse unter Verschluss.
Bis Mitte 2027 müssen alle Sachkundigen bezüglich § 15c der GefStoffV, die vor 2021 ihren Sachkundenachweis erworben haben, anerkannte Lehrgänge besucht haben!
Das LAGetSi in Berlin hat mit Rücksprache mit den beteiligten Ämtern und Behörden jetzt 2 Fortbildungslehrgänge der Akademie für Urbane Schädlingsbekämpfung (AUS) mit Sitz in Berlin für die Verlängerung der Gültigkeitsdauer von Sachkundenachweisen anerkannt:
- 1- Tages-Lehrgang zur Aktualisierung der Sachkunde in dem Teilgebiet Nagetierbekämpfung mit Rodentiziden, die unter den § 15c der Gefahrstoffverordnung fallen.
- 2-Tages-Lehrgang zur Aktualisierung der Sachkunde für die Verwendung von Biozidprodukten in den Anwendungsbereichen Gesundheits- und Vorratsschutz.
Beide Fortbildungslehrgänge verlängern die Gültigkeit der entsprechenden Sachkundenachweise um weitere 6 Jahre, beginnend ab dem Datum der Fortbildung.
Um zu verhindern, dass die Gültigkeit von Sachkundenachweisen auslaufen, bevor anerkannte Fortbildungslehrgänge absolviert werden können, sollten sich die Schädlingsbekämpfungsunternehmen schon heute um die Durchführung dieser anerkannten Fortbildungen für ihre Mitarbeiter kümmern, auch wenn die 6 Jahr noch nicht abgelaufen sind. Auch wenn noch weitere Lehrgangsträger Anerkennungen für solche Fortbildungslehrgänge erhalten, ist doch abzusehen, dass diese Lehrgänge kurz vor Ende der Frist ausgebucht sein werden.
