Die Grünauer Tagung wird vom Schädlingsbekämpfer-Verband Sachsen e.V. alle zwei Jahre als renommierteFachmesse und als ein internationaler Kongress für Schädlingsbekämpfung und Schädlingsmanagement organisiert. Sie gilt als einer der wichtigsten Branchentreffs für Fachleute weit über die Grenzen Sachsens hinaus. Der Name täuscht heute geografisch etwas: Ursprünglich stammt die Tagung aus einem anderen Ort (Grünau), findet jedoch dauerhaft in Dresden statt. Renommierte Referenten präsentieren den neuesten technologischen und wissenschaftlichen Kenntnisstand. Die Vorträge behandeln unter anderem den Einsatz von Biozid-Produkten, Schädlingsprävention in der Lebensmittelindustrie sowie die Herausforderungen des Klimawandels auf die Schädlingsausbreitung. Ein zentrales Anliegen ist die Verknüpfung von effektivem Infektionsschutz mit modernem Tier- und Umweltschutz. Begleitend präsentieren Unternehmen und Aussteller neueste Produkte, Verfahren und Dienstleistungen der Branche. Die Messe dient auch als Plattform für den persönlichen und fachlichen Austausch. Damit diese Veranstaltung ein Muss für alle, die mit der Schädlingsbekämpfung beschäftigt sind.
Zwei Vorträge waren auf der 10. Grünauer Tagung 2026 besonders bemerkenswert:
Biozid-Produkten und die neuen TRGS Biozide (BG Bau)
Eine Vertreterin des Referats GISBAU der Berufsgenossenschaft BAU hat über die Verwendung von Biozid-Produkten und die neuen TRGS Biozide referiert. Hier war die Auslegung der Regeln aus der aktuell veröffentlichten TRGS 540 von großem Interesse.
Wie erlangt der Arbeitnehmer die notwendige Fachkunde zum Einsatz von Schädlingsbekämpfungsmittel, deren Anwendung nicht unter den § 15c GeStoffV (Sachkunde) fallen.
Zu den Anforderungen an die Fachkunde zählen eine entsprechende Berufsausbildung oder eine entsprechende Berufserfahrung oder eine zeitnah ausgeübte entsprechende berufliche Tätigkeit sowie die Teilnahme an spezifischen Fortbildungsmaßnahmen.
Im Rahmen der Fortbildungsmaßnahmen sind allgemeine Grundkenntnisse sowie die produkt- bzw. verwendungsspezifische Kenntnisse zu vermitteln, wie z. B. notwendige Rechtsvorschriften für eine ordnungsgemäße Verwendung, Informationsquellen, Wirkung der Biozidprodukte auf Menschen, Tiere und Umwelt, zulässige Verwendungszwecke und Verwendungsbedingungen sowie geeignete Schutzmaßnahmen.
Erstmalige und wiederkehrende Fortbildungsmaßnahmen können in Präsenz oder online, im Rahmen extern angebotener Lehrgänge oder im Rahmen interner Schulungen oder spezifischen Unterweisungen durchgeführt werden. Der Umfang der Fortbildungen und Unterweisungen wird in der TRGS 540 mit ca. 8 Unterrichtseinheiten für allgemeine Grundkenntnisse im Arbeitsschutz veranschlagt, und für die spezifische Anwendung von Schädlingsbekämpfungsmittel werden ebenfalls 8 Stunden pro Schädlingscluster vorgeschlagen.
Die Akademie für urbane Schädlingsbekämpfung (AUS) wird in Zukunft online-Schulungen über die allgemeinen Grundlagen anbieten und Kenntnisse über die Anwendung von Schädlingsbekämpfungsmitteln gegen spezifische Schädlinge weiterhin durch Fachkundekurse in Präsenz vermitteln.
Neue Vorgaben aus der Biozidzulassung für die Verwendung von Rodentiziden (UBA)
Der andere Vortrag wurde von einem Vertreter des Umweltbundesamtes gehalten. Sein Thema waren die neuen Vorgaben aus der Biozidzulassung für die Verwendung von Rodentiziden. Wie zu erwarten war, genoss dieser Vortrag großes Interesse bei den Teilnehmern der 10. Grünauer Tagung. Im Verlauf des Vortrages stellte der Referent noch einmal alle Studienergebnisse von 2014 bis 2024 dar, in denen die Belastung der Umwelt mit antikoagulanten Wirkstoffen darstellt wird. Hier wurden viele Teilnehmer hellhörig. 61% der getesteten Füchse wiesen eine Belastung mit Antikoagulantien auf. Bis zu 44% einer Singvogelart zeigten z.T. erhebliche Belastungen mit Antikoagulantien. Die präsentierten Ergebnisse klangen dramatisch. Aber bei genauer Betrachtung der zitierten Studien zeigt sich, dass die hohe Belastungen nur sehr lokal auftraten, i.d.R. in der unmittelbaren Nähe von landwirtschaftlichen Betrieben mit Tierhaltung. Die, vom UBA dargestellten Werte gelten natürlich nicht für alle Füchse und Singvögel, bzw. nicht für die gesamte Fläche der Bundesrepublik, sondern lokal begrenzt z.T. auf wenige Quadratmeter, in denen Rodentizide mit blutgerinnungshemmender Wirkung verstärkt ausgebracht wurden. Ist es nicht die sich selbst erfüllende Prophezeiung, wenn Rückstände in Nichtzieltiere mit ähnlicher Futterpräferenz gefunden werden, wenn Köder im Außenbereich von naturnahen, landwirtschaftlichen Betrieben ausgebracht werden?
Verantwortlich macht das Umweltbundesamt die befallsunabhängige Dauerbeköderung (BUD) der professionellen Schädlingsbekämpfer für diese Rückstände in der belebten Natur und für die Rückstände in Gewässern sieht das UBA die kommunale Rattenbekämpfung in der Verantwortung, auch wenn die zitierten Studien über die Ursache der Belastung von Gewässern mit Antikoagulantien andere Schlussfolgerungen nahelegen, was bereits in der Fachpresse (DpS) detailliert diskutiert wurde.
Besonders intensiv wurde nach dem Vortrag des Umweltbundesamtes und in der anschließenden Podiumsdiskussion über der Wegfall der befallsunabhängigen Dauerbeköderung im Rahmen der Verlängerung der Biozidzulassung von rodentiziden Produkten diskutiert. Wiederholt wurde von den Zuhörern und Teilnehmern eine Befallssituation beschrieben, in der z.B. Lebensmittelbetriebe vor dem dauerhaften Zulauf, bzw. der Einschleppung von Schädlingen geschützt werden müssen. Dazu wäre doch die befallsunabhängige Dauerbeköderung erforderlich, war die Meinung vieler Teilnehmer. Die Vertreter des Umweltbundesamtes entgegneten dieser Argumentation mit dem Hinweis, dass bei so einer Befallssituation ein Dauerbefall vorliegt. Bei so einer Befallssituation kann auch in Zukunft, nach der Verlängerung der Zulassungen eine permanente Bekämpfung erfolgen, wenn der Befall ausreichend diagnostiziert ist und andere Präventivmaßnahmen umgesetzt wurden. Die befallsunabhängige Dauerbeköderung stellt ausschließlich eine Präventivmaßnahme dar und darf nur eingerichtet werden, wenn kein Befall festzustellen ist, aber ein hohes Risiko dafür besteht.
Im Rahmen einer permanenten Bekämpfung von Nagetieren mit Antikoagulantien sind die Köder gemäß der SPC nach der ersten Kontrolle wöchentlich zu kontrollieren. Hier wurde der Gedanke aufgegriffen, ob technisch/digitale Lösungen die wöchentlichen Kontrollen in der beschriebenen Befallssituation zumindest z.T. ersetzen können. Diesen Verfahren schienen die Vertreter des Umweltbundesamtes im persönlichen Gespräch aufgeschlossen gegenüber zu sein. Würden die Zulassungs-, bzw. Überwachungsbehörden technisch/digitale Lösungen einer permanente Überwachung von Köderstellen als regelkonform in Bezug auf die wöchentlichen Kontrollen bei einer permanenten Bekämpfung von Nagetieren akzeptieren, hätte die Schädlingsbekämpferbranche für Situationen eines Dauerbefalls eine wirksame und wirtschaftliche Lösung für die drängenden Probleme ihre Kunden.
